Thüringer Fischereiverordnung
Zu den bekannten Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeinen gibt es jetzt noch den Fischereischein auf Lebenszeit und einen Vierteljahresfischereischein. Außerdem wird der Jugendfischereischein für Kinder vom 8. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr nur noch einmal ausgestellt (vorher jährlich neu).